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DEKRA-/ TÜV-Abnahme



An unserem Standort können folgende Prüfungen durchgeführt werden:

  • Abgasuntersuchung (AU)
  • Bremsenuntersuchung (BU)
  • Sicherheitsprüfung (SP)
  • Fahrtenschreiberprüfung (FSP)
  • Hauptuntersuchung (HU)
  • Begutachtung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)

Abgasuntersuchung (AU)
Die AU ist eine in Deutschland gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung von Kraftfahrzeugen. Durch die Untersuchung soll sichergestellt werden, dass die Abgaswerte der zugelassenen Kraftfahrzeuge über den Nutzungszeitraum innerhalb der festgelegten Abgasnorm bleiben.

(Quelle und weitere Informationen: de.wikipedia.org)

Wichtige Änderung: Seit 01.01.2010 ist die Abgasuntersuchung in die Hauptuntersuchung integriert. Bereits seit 2006 ist bei Kraftfahrzeugen mit On-Board-Diagnosesystem (OBD-System) und bei Krafträdern diese Untersuchung Bestandteil der Hauptuntersuchung.

Grundsätzlich unterliegen alle zugelassenen Fahrzeuge mit Otto- oder Dieselmotor der AU-Pflicht. Aber es gibt auch begründete Ausnahmen. Sprechen Sie uns an.

Wann die Frist für die nächste AU endet, lesen Sie an der sechseckigen Plakette des vorderen amtlichen Kennzeichens ab. Ab 2010 wird diese Plakette entfallen; für die Untersuchung des Abgasverhaltens gilt dann die Fälligkeit der Hauptuntersuchung.

Bremsenuntersuchung (BU)
Im Zusammenhang mit der HU und der SP wird die Funktion der Bremsen untersucht, damit sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

(weitere Informationen: vehrkehrsportal.de)

Fahrtenschreiberprüfung (FSP)
Die Prüfung ist mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren seit der letzten Prüfung durchzuführen. Außerdem müssen die Prüfungen nach jedem Einbau, jeder Reparatur der Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteanlage, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl und nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeuges sowie bei Kontrollgeräten nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auch dann, wenn die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht oder wenn sich das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges geändert hat, durchgeführt werden.

(Quelle und weitere Informationen: verkehrsportal.de)

Sicherheitsprüfung (SP)
Diese Prüfung umfasst die besonders verschleißbehafteten und sicherheitsrelevanten Fahrzeugteile bzw. Baugruppen wie Fahrgestell, Fahrwerk, Verbindungseinrichtungen, Lenkung, Räder, Reifen und die Bremsanlage. Darüber hinaus ist die Auspuffanlage zu überprüfen.

Durchgeführt wird die SP von den amtlich anerkannten Sachverständigen und Prüfern der Technischen Prüfstellen, den Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen und von hierfür besonders anerkannten Werkstätten.
(Quelle und weitere Informationen: TÜV Hanse - Technische Prüfstelle HH)
(Quelle und weitere Informationen: de.wikipedia.org)

Hauptuntersuchung (HU)
Die HU soll die Mängelfreiheit von Verkehrsmitteln sicherstellen. Der Untersuchungsumfang und -ablauf ist in der „Richtlinie über die Durchführung der Hauptuntersuchungen und die Beurteilung der dabei festgestellten Mängel an Fahrzeugen“ genau festgelegt und beschränkt sich auf die sicherheitsrelevanten Bauteile, wie zum Beispiel Bremsen, Reifen, Auspuff usw. Der Untersuchungspflicht unterliegen alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit einem eigenen amtlichen Kennzeichen.

(Quelle und weitere Informationen: de.wikipedia.org).

Begutachtung nach den Unfallverhütungsvorschriften (UVV)
Die Begutachtung nach den UVV betrifft Kraftfahrzeuge, die zur Güterbeförderung bestimmt sind. Dazu gehören selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen sowie andere KFZ mit einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5t. Wir führen diese Prüfung in der Regel zusammen mit der fälligen SP durch.

Anmeldeservice
Wir bieten für alle Fahrzeugtypen den Anmeldeservice...